Abenteuer Allrad 2012 vom 07. bis 10.06.2012 » Akkreditierungsrichtlinien

Akkreditierungsrichtlinien

 

Akkreditierungsrichtlinien der Messe „ABENTEUER &

ALLRAD“

 

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
Eine Akkreditierung zur „ABENTEUER & ALLRAD“ erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Akkreditiert werden:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
  2. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:

a)   durch Vorlage von Namensartikeln im Original.

b)    durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren      genannt sind.

c)     Durch Vorlage eines schriftlichen Redaktionsauftrags im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.

  1. Pressefotografen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie journalistisch tätig sind. Dem Akkreditierungsantrag sind aktuelle Veröffentlichungen beizufügen.
  2. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören.
  3. Personen, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der jeweiligen Messe für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind sowie Pressesprecher und Mitarbeiter von Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Akkreditierungsantrag beizufügen
  4. Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie Presseinformationen der jeweiligen Messen für gemeinnützige Zwecke benötigen. Bei Nachweis der Schwerbehinderung (Behindertenausweis) wird der Begleitperson eine Tageseintrittskarte ausgestellt.
  5. Mitarbeiter von Presseagenturen, die einen ausstellenden Kunden während der Messe betreuen, werden nur gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises akkreditiert. Liegt dieser nicht vor, empfehlen wir Agentur-Mitarbeitern sich mit ihren Kunden in Verbindung zu setzten, um über diese entsprechenden Zugang zur Messe zu erhalten.
  6. Im Übrigen behält sich der Veranstalter pro-log GmbH  die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises; ggf. kann die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild verlangt werden. Ein grundsätzliches Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

 

Nicht akkreditiert werden:

  1. Personen ohne jegliche journalistische Legitimation.
  2. Personen, die ausschließlich einen Webblog betreiben.
  3. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.                                                               
  4. Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören, z.B. Vertriebs- / Anzeigenmitarbeiter.
  5. Personen mit abgelaufenem und daher nicht mehr gültigem Presseausweis.
  6. Personen, denen die redaktionelle Bestätigung durch freie Journalisten ausgestellt wird.

 

2 Antworten zu "Akkreditierungsrichtlinien"

  1. Bonjour , je suis Français , je suis journaliste pour motorspassion et je voudrais recevoir une accréditation pour faire un reportage photos et vidéo sur le salon . Aussi je voudrai avoir un hébergement et les repas pour la durée du salon . Salutations distinguées , LAURENT DOLISY .

  2. Hils Everitt sagt:

    Hello1

    I am ‘editor at large’ at 4×4 Magaine in the UK and am hoping to come out to this year’s show.

    How do I go about getting press accreditation?

    Many thanks

    Hils

    Hils Everitt
    4×4 Magazine

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